Evangelische Kirche lebt davon, dass Menschen Verantwortung übernehmen und ihre Kirche mitgestalten. Mit ihrem Sachverstand, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben. Die Mitglieder des Kirchenvorstands tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
Wahlprocedere
Wahlunterlagen werden bis zum 10. Februar 2024 an die Wählerinnen und Wähler verschickt. Wer bis zum 20. Februar 2024 keine Wahlunterlagen erhalten hat, kann diese im Büro der zuständigen Kirchengemeinde anfordern.
Stimmen können auf drei verschiedene Arten abgegeben werden: